{"id":328,"date":"2017-03-14T12:01:13","date_gmt":"2017-03-14T11:01:13","guid":{"rendered":"http:\/\/www.chronoflex.ch\/conditions-generales-de-reparation\/"},"modified":"2017-04-28T15:36:59","modified_gmt":"2017-04-28T13:36:59","slug":"repair-terms-and-conditions","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.chronoflex.ch\/en\/repair-terms-and-conditions\/","title":{"rendered":"Repair Terms and Conditions"},"content":{"rendered":"<p><span style=\"font-weight: 400;\">Die nachstehenden AGB\u2019s sind integrierter Bestandteil unsere Angebotes. In Ab\u00e4nderung dieser AGB\u2019s gew\u00e4hren wir eine Garantie von 12 Monaten auf Material und Arbeit.Die Lieferung erfolgt jeweils franko vor Ort (sofern mit dem Chronoflex Einsatzfahrzeug erreichbar).<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">(Die vorliegenden Bedingungen wurden von Delegationen von VSBM und SBI\/SBV erarbeitet)<\/span><\/p>\n<ol>\n<li><b>Allgemeines<\/b><\/li>\n<\/ol>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Die nachstehenden Bedingungen gelten f\u00fcr alle Lieferungen und Arbeiten der Lieferfirma aus Kauf- oder Werkvertrag. Abweichungen davon sind nur g\u00fcltig, wenn sie zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbart worden sind.<\/span><\/p>\n<ol start=\"2\">\n<li><b>Offerte<\/b><\/li>\n<li><span style=\"font-weight: 400;\">a) Technische Grundlagen<\/span><\/li>\n<\/ol>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Die technischen Grundlagen der Offerte sind f\u00fcr den Lieferanten verbindlich. Wesentliche Abweichungen von Darstellungen in Katalogen, Prospekten, Zeichnungen und Fotos sind bei der Offertabgabe dem Kunden mitzuteilen. S\u00e4mtliche Unterlagen bleiben Eigentum der Lieferfirma.Sie d\u00fcrfen weder kopiert oder vervielf\u00e4ltigt, noch Dritten zug\u00e4nglich gemacht oder zur Selbstanfertigung der betreffenden Objekte verwendet werden. Sie sind ihr auf Verlangen zur\u00fcckzugeben.<\/span><\/p>\n<ol>\n<li><span style=\"font-weight: 400;\">b) Vorbehalt des Zwischenverkaufs<\/span><\/li>\n<\/ol>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Die Lieferfirma bleibt bis zum rechtsg\u00fcltigen Abschluss des Vertrages in dem Sinne frei, dass sie zum Verkauf angebotene Objekte jederzeit an einen Dritten weiterverkaufen kann.<\/span><\/p>\n<ol>\n<li><span style=\"font-weight: 400;\">c) Projektierungskosten<\/span><\/li>\n<\/ol>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Hat der Kunde die Lieferfirma mit der Ausarbeitung eines Projektes beauftragt,\u00fcbertr\u00e4gt ihr jedoch nach Abgabe der Offerte dessen Ausf\u00fchrung nicht, so hat jene das Recht, von ihm die Bezahlung der Projektierungskosten nach SIA-Tarif zu verlangen. Kosten f\u00fcr Grundsatzabkl\u00e4rungen f\u00fcr die Offertenausarbeitung sind ausgeschlossen.<\/span><\/p>\n<ol>\n<li><span style=\"font-weight: 400;\">d) Bauliche Massnahmen<\/span><\/li>\n<\/ol>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Alle mit der Installation der zu liefernden Objekte zusammen-h\u00e4ngenden baulichen Massnahmen (Bestimmung des Standortes der Maschine, Abkl\u00e4rung der Bodenbeschaffenheit, Beschaffung der Baupl\u00e4ne und beh\u00f6rdlichen Bewilligungen, Erstellung von Fundamenten einschliesslich Geleisen und el. Installationen, Bereitstellung von Wasser, Schaffung einereinwandfreien Zufahrt, Bereitstellung der tragf\u00e4higen Arbeitsfl\u00e4che f\u00fcr eine allf\u00e4llige Zwischenlagerung und Vormontage, Bereitstellung der angeforderten Krankapazit\u00e4t, Zuf\u00fchrung von Betriebsmitteln (z.B. Brennstoff, Druckluft usw.) sowie Ausf\u00fchrung weiterer Bauarbeiten) sind Sache des Bestellers und bilden nicht Gegenstand der Offerte.<\/span><\/p>\n<ol>\n<li><span style=\"font-weight: 400;\">e) Verwendung<\/span><\/li>\n<\/ol>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Betriebs- und Wartungsvorschriften des Herstellers und\/oder der Lieferanten sowie Weisungen betreffend sachgem\u00e4sse Verwendung und zul\u00e4ssige Belastung sind strikte einzuhalten.<\/span><\/p>\n<p><b>3.Vertragsabschluss<\/b><\/p>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Kauf- und Werkvertr\u00e4ge sind f\u00fcr die Parteien erst bindend,wenn sie gegenseitig unterzeichnet sind. An Vertr\u00e4ge, die durch einen Reisevertreter abgeschlossen werden, ist die Lieferfirma erst gebunden,wenn sie nicht innerhalb von 10 Arbeitstagen seit Vertragsabschluss schriftlich ihren R\u00fccktritt erkl\u00e4rt hat.<\/span><\/p>\n<ol start=\"4\">\n<li><b>Preise<\/b><\/li>\n<li><span style=\"font-weight: 400;\">a) Die Preise verstehen sich ab Lager der Lieferfirma, transportverladen.<\/span><\/li>\n<li><span style=\"font-weight: 400;\">b) Preiserh\u00f6hungen nach Vertragsabschluss sind nur im Einverst\u00e4ndnis mit dem K\u00e4ufer \u00fcber-w\u00e4lzbar.<\/span><\/li>\n<li><span style=\"font-weight: 400;\">c) Bestellabwicklungen im Werkvertrag werden separat geregelt (W\u00e4hrung, Teuerung, Trans-port, Verpackung,Versicherung, Z\u00f6lle, Steuern und Abgaben).<\/span><\/li>\n<li><b>Lieferung<\/b><\/li>\n<li><span style=\"font-weight: 400;\">a) Lieferfrist<\/span><\/li>\n<\/ol>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Die Lieferfrist beginnt mit dem Vertragsabschluss, fr\u00fchestens jedoch nach Eingang aller vom Besteller zu beschaffenden Angaben und Unterlagen sowie allf\u00e4llig zu leistender Anzahlungen. Sie wird entsprechend den zur Zeit des Vertragsabschlusses bestehenden Verh\u00e4ltnissen festge-setzt und ist verbindlich. Bei Eintreten unvorhergesehener Ereignisse, die ausserhalb des Willens des Lieferanten liegen &#8211; wie in F\u00e4llen h\u00f6herer Gewalt, Schwierigkeiten in der Materialbeschaf-fung, Betriebsst\u00f6rungen usw. &#8211; verl\u00e4ngert sie sich angemessen. Sie ist ferner suspendiert, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgem\u00e4ss nachkommt. Erw\u00e4chst dem Besteller wegen einer Verz\u00f6gerung,die infolge Verschuldens des Lieferanten entstanden ist, Schaden, so ist er unter Ausschluss weiterer Anspr\u00fcche berechtigt &#8211; nach einer Karenzfrist von 2 Wochen &#8211; eine Verzugsentsch\u00e4digung zu fordern. Sie betr\u00e4gt f\u00fcr jede volle Woche der Versp\u00e4tung 1\/2%, im ganzen aber h\u00f6chstens 5% des Werts desjenigen Teiles der Gesamtliefe-rung, der infolge der Versp\u00e4tung nicht rechtzeitig oder nicht zweckdienlich benutzt werden kann, bzw. bei Werkleistungen vom Preis der Werkleistung. Befindet sich der Lieferant auch nach Auflaufen der vorerw\u00e4hnten maximalen Verzugsentsch\u00e4digung von 5% verschuldetermas-sen in Verzug, so ist der Besteller unter Ansetzen einer angemessenen Nachfrist zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt. Eine allf\u00e4llige Bonus-\/Malusregelung f\u00fcr \u00c4nderungen von Lieferterminen k\u00f6nnen individuell im Kaufvertrag\/ Werkvertrag geregelt werden.<\/span><\/p>\n<ol>\n<li><span style=\"font-weight: 400;\">b) Transport<\/span><\/li>\n<\/ol>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Die Kosten des Transportes hat der Besteller zu tragen.Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers,auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Die Gefahr geht auf ihn \u00fcber, sobald die Sendung dem Frachtf\u00fchrer, Spediteur oder Besteller transportverladen ab Lager der Lieferfirma zur Verf\u00fcgung gestellt wird Wenn der Besteller bei der Ankunft der Sendung Sch\u00e4den oder M\u00e4ngel feststellt, ist er gehalten, diese dem Frachtf\u00fchrer oder Spediteur der Lieferfirma und dem Versicherer unverz\u00fcglich zu melden,und wo dies zur Sicherung des Beweises notwendig ist, ein von den Beteiligten unterzeichnetes Protokoll aufnehmen zu lassen. Die St\u00fcckzahlen sind nach den Lieferscheinen zu kontrollieren. Sofern innert 8 Arbeitstagen bei der Lieferfirma keine schriftliche M\u00e4ngelr\u00fcge eintrifft, gilt die Sendung als genehmigt. Sp\u00e4tere Reklamationen werden nur entgegengenommen,wenn die M\u00e4ngel zum Zeitpunkt der Ablieferung trotz ordentlicher Pr\u00fcfung nicht erkennbar waren und der Besteller innert einer Woche seit Entdeckung des Mangels schriftlich reklamiert, jedoch sp\u00e4testens bis zum Ablauf der Garantie-frist.<\/span><\/p>\n<ol>\n<li><span style=\"font-weight: 400;\">c) Lagerung<\/span><\/li>\n<\/ol>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Falls die bestellte Ware nach Fertigstellung und Mitteilung der Versandbereitschaft ohne Ver-schulden des Lieferanten nicht fristgem\u00e4ss abgeliefert werden kann, so wird sie auf Rechnung und Gefahr des Bestellers beim Lieferanten oder einem Dritten gelagert.<\/span><\/p>\n<ol>\n<li><span style=\"font-weight: 400;\">d) Montage und Demontage<\/span><\/li>\n<\/ol>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Nur wenn ausdr\u00fccklich vereinbart, \u00fcbernimmt die Lieferfirma die Montage oder Demontage der gelieferten Objekte. In anderen F\u00e4llen stellt sie dem Besteller auf Verlangen Monteure zur Verf\u00fcgung gegen Berechnung der Reise-, Arbeits- und Wartezeit, der Reisespesen und Unter-kunftskosten, gem\u00e4ss den jeweils g\u00fcltigen Ans\u00e4tzen des Lieferanten. K\u00f6nnen die Monteure ohne ihr oder das Verschulden der Lieferfirma eine Arbeit nicht beginnen oder weiterf\u00fchren, so gehen alle daraus entstehenden Mehrkosten zu Lasten des Bestellers, auch wenn f\u00fcr die Montage- und Demontagearbeiten eine Pauschalsumme vereinbart worden ist. Der Besteller hat auch die notwendigen Hilfskr\u00e4fte und Montageeinrichtungen (z.B. Krane) gem\u00e4ss Vereinbarung und rechtzeitig zur Verf\u00fcgung zu stellen. Sofern der Besteller verpflichtet ist, der Lieferfirma Monteure oder Hilfskr\u00e4fte zu stellen, sind deren L\u00f6hne, Sozialleistungen, Versicherungspr\u00e4mien und Spesen vom Besteller zu tragen. Die von der Lieferfirma im Zusammenhang mit einer durch sie vorzunehmenden Montage- und Demontage angegebenen Zeiten sind verbindlich. Unver-schuldete Umst\u00e4nde (z.B. Hindernisse, h\u00f6here Gewalt, schlechte Witterung, nicht vertragskon-forme Baustellenvorbereitung etc.) k\u00f6nnen eine Terminverl\u00e4ngerung zur Folge haben. Nichtein-haltung der Montage- und Demontagezeiten infolge obgenannter Gr\u00fcnde gibt dem Besteller weder ein Recht auf R\u00fcckzug des Auftrages noch auf Schadenersatz.<\/span><\/p>\n<ol start=\"6\">\n<li><b>Zahlungsbedingungen<\/b><\/li>\n<\/ol>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Ohne anderslautende Abmachungen gelten folgende Zahlungsbedingungen:<\/span><\/p>\n<ol>\n<li><span style=\"font-weight: 400;\">a) f\u00fcr Kaufvertr\u00e4ge, Ersatzteillieferungen, Reparaturen 30 Tage nach Rechnungsstellung frei von allen Abz\u00fcgen.<\/span><\/li>\n<li><span style=\"font-weight: 400;\">b) f\u00fcr Werkvertr\u00e4ge<\/span><\/li>\n<\/ol>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">1\/3 bei Abschluss des Vertrages<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">1\/3 bei Meldung der Versandbereitschaft<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">1\/3 30 Tage nach der Betriebsbereitschaft<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Die Zahlungen sind stets spesenfrei und auch dann zu entrichten, wenn an den gelieferten Objekten Nacharbeiten zu leisten oder Teile zu ersetzen sind, oder wenn die Ware aus Gr\u00fcnden, die der Besteller zu vertreten hat, nicht termingem\u00e4ss abgeliefert werden kann. Bei Falschlieferungen oder massiven Defekten, die der Lieferant zu vertreten hat und die eine Inbetriebnahme nicht erlauben, ist der letzte Drittel erst nach Eingang der vertragskonformen Lieferung resp. Behe-bung der Defekte zu leisten.<\/span><\/p>\n<ol start=\"7\">\n<li><b>Verzug des Bestellers<\/b><\/li>\n<\/ol>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Forderungen, die nicht vereinbarungsgem\u00e4ss bezahlt werden, werden ohne weiteres f\u00e4llig, und es wird vom F\u00e4lligkeitstag an, ohne vorherige Verzugsmeldung, ein Verzugszins in Rechnung gestellt, der normalerweise 1% \u00fcber dem \u00fcblichen Kontokorrentzins der Banken liegt. Werden vereinbarte Teilzahlungen nicht bis sp\u00e4testens 30 Tage nach deren F\u00e4lligkeit geleistet, so wird ohne weiteres der ganze Restbetrag f\u00e4llig. Bei Falschlieferungen oder massiven Defekten, die der Lieferant zu vertreten hat und die eine Inbetriebnahme nicht erlauben, steht dem Besteller das Recht zu,Verl\u00e4ngerung der f\u00e4lligen Zahlungstermine zu verlangen. Die Lieferfirma beh\u00e4lt sich ausdr\u00fccklich das Recht vor, bei Zahlungsverzug vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und die gelieferten Gegenst\u00e4nde zur\u00fcckzufordern. Bei Teil- und Abzahlungsgesch\u00e4ften ist sie berechtigt, den Rest des Kaufpreises in einer einma-ligen Zahlung einzufordern oder vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Die Lieferfirma kann sogar vom Vertrag zur\u00fccktreten und die gelieferten Gegenst\u00e4nde zur\u00fcckfordern, wenn der K\u00e4ufer mit der letzten Teilzahlung in Verzug ist.<\/span><\/p>\n<ol>\n<li><span style=\"font-weight: 400;\">a) Spricht die Lieferfirma den R\u00fccktritt vom Vertrag aus, so ist der Besteller &#8211; ausser zur unverz\u00fcglichen R\u00fcckgabe der bereits gelieferten Gegenst\u00e4nde &#8211; zu folgenden Leistungen verpflichtet:<\/span><\/li>\n<\/ol>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">&#8211; zur Entrichtung eines Mietzinses von 5% des vereinbarten Kaufpreises f\u00fcr jeden vollen oder angebrochenen Monat ab Lieferung bis zur R\u00fcckgabe der gelieferten Sachen;<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">&#8211; zur Leistung von Schadenersatz f\u00fcr allf\u00e4llige ausserordentliche Abn\u00fctzung und f\u00fcr Besch\u00e4di-gungen der gelieferten Sachen;<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">&#8211; zur Bezahlung der Demontage-, Transport- und Versicherungskosten f\u00fcr die R\u00fccksendung der gelieferten Sachen und allf\u00e4lliger weiterer damit verbundener Spesen. Der Besteller schuldet diese Leistungen auch dann,wenn ihm kein Verschulden zur Last f\u00e4llt.<\/span><\/p>\n<ol>\n<li><span style=\"font-weight: 400;\">b) \u00dcbersteigt der Schaden, den die Lieferfirma erlitten hat, die unter a) festgelegten Leistungen, so hat ihr der Besteller den Mehrbetrag zu ersetzen, sofern er nicht beweist, dass ihn kein Verschulden trifft.<\/span><\/li>\n<li><span style=\"font-weight: 400;\">c) Auf andere F\u00e4lle der Nichterf\u00fcllung des Vertrages durch den Besteller, wie z.B.Nichtabnahme bestellter Objekte finden die vorstehenden Bestimmungen sinngem\u00e4ss Anwendung.<\/span><\/li>\n<li><b>Eigentumsvorbehalt<\/b><\/li>\n<\/ol>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Die gelieferten Objekte bleiben Eigentum der Lieferfirma,bis der vereinbarte Preis mit allen zus\u00e4tzlichen Kosten und Zinsen bezahlt ist. Sie d\u00fcrfen bis zu diesem Zeitpunkt weder verpf\u00e4n-det, verkauft noch ohne vorg\u00e4ngige Information des Lieferanten vermietet werden; die Haftung bleibt jedoch beim Vertragspartner. Die Lieferfirma ist erm\u00e4chtigt, den Eigentumsvorbehalt am Wohnsitz des Bestellers ins Eigentumsvorbehaltsregister einzutragen. Ferner ist der Besteller verpflichtet, die Lieferfirma unverz\u00fcglich zu orientieren,wenn er sein Domizil bzw. seinen Gesch\u00e4ftssitz wechselt.<\/span><\/p>\n<ol start=\"9\">\n<li><b>Versicherung<\/b><\/li>\n<\/ol>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Der Besteller ist verpflichtet, mit Wirkung ab Gefahren\u00fcbergang f\u00fcr die nicht oder nicht voll bezahlten Objekte s\u00e4mtliche Versicherungen abzuschliessen, wie beispielsweise Diebstahl-, Feuer-, Explosions-, Elementarschaden-, Transport-, Maschinen- und\/oder Maschinenkasko- und Monta-geversicherung. Seine daraus sich ergebenden Anspr\u00fcche auf Versicherungsleistungen tritt er an die Lieferfirma ab. Ist der Besteller nicht in der Lage, den Abschluss der notwendigen Versicherungen nachzuweisen, so ist die Lieferfirma berechtigt, diese zu seinen Lasten selbst abzuschliessen. Der Besteller hat jeden Schadenfall der Lieferfirma unverz\u00fcglich zu melden. Die Stellung von gleichwertigen Sicherheiten kann zwischen dem Besteller und der Lieferfirma vereinbart werden.<\/span><\/p>\n<ol start=\"10\">\n<li><b>Garantien und Haftung<\/b><\/li>\n<li><span style=\"font-weight: 400;\">a) Umfang<\/span><\/li>\n<\/ol>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Die Lieferfirma leistet w\u00e4hrend 1 Jahr, je nachdem, was zuerst eintrifft. Garantie f\u00fcr richtige Konstruktion, zweckentsprechende Qualit\u00e4t des verwendeten Materials und einwandfreie Ausf\u00fchrung.Wechseln die gelieferten Objekte vor Ablauf der ordentlichen Garantiezeit den Eigent\u00fcmer, so endet die Garantie zum Zeitpunkt des Eigentums-\u00fcberganges. Die Lieferfirma lehnt jegliche Garantie ab:<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">&#8211; f\u00fcr gebrauchte Objekte oder Teile davon,<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">&#8211; f\u00fcr nicht von ihr geliefertes Material,<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">&#8211; f\u00fcr nicht von ihr besorgte Montagearbeiten und Demontagearbeiten sowie f\u00fcr Objekte, an denen ohne ihre Zustimmung \u00c4nderungen oder Reparaturen vorgenommen wurden,<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">&#8211; f\u00fcr den Fall, dass vom Besteller ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Lieferfirma \u00c4nderungen, insbesondere zus\u00e4tzliche Einbauten am Objekt, vorgenommen werden,<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">&#8211; f\u00fcr Besch\u00e4digungen jeder Art, die auf normalen Verschleiss, falsche oder gewaltsame Behand-lung, \u00fcberm\u00e4ssige Inanspruchnahme, ungen\u00fcgende Fundamente, ungeeignete Bedienung und War-tung, Einfrieren, Verwendung ungeeigneter Materialien und Schmiermittel, Unf\u00e4lle oder h\u00f6here Gewalt und dergleichen zur\u00fcckzuf\u00fchren sind,<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">&#8211; f\u00fcr Handelsware oder Material von Unterlieferanten, wie z.B. Elektro-Ausr\u00fcstung, Bereifung usw., (hier haftet die Lieferfirma nur im Rahmen der Garantiebestimmungen der betreffenden Herstel-lerfirma),<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">&#8211; f\u00fcr jegliche anderen \u00fcber die beschriebene Garantiepflicht hinausgehenden Anspr\u00fcche. Insbesondere sind alle weitergehenden Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche (wie z.B. Minderung oder Wandelung) und jede weitere Haftung der Lieferfirma f\u00fcr direkte oder indirekte Sch\u00e4den des Bestellers (wie solche aus der Unbenutzbarkeit des Vertragsobjektes und der Belangung des Bestellers wegen Drittsch\u00e4den, die mit der Lieferung und dem Betrieb des Vertragsobjektes im Zusammenhang stehen) ausdr\u00fccklich ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Sch\u00e4den, die von der Lieferfirma pers\u00f6nlich nachweislich grobfahrl\u00e4ssig oder in rechtswidriger Absicht verursacht werden.<\/span><\/p>\n<ol>\n<li><span style=\"font-weight: 400;\">b) Regress<\/span><\/li>\n<\/ol>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Wird die Lieferfirma von einem Dritten aus einem Schadenereignis in Anspruch genommen und liegt solidarische Haftung vor, so kann sie f\u00fcr s\u00e4mtliche Aufwendungen auf den Besteller Regress nehmen, sofern sie pers\u00f6nlich nachweislich kein grobes Verschulden trifft.<\/span><\/p>\n<ol>\n<li><span style=\"font-weight: 400;\">c) Garantieleistungen<\/span><\/li>\n<\/ol>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Die gest\u00fctzt auf diese Garantie zu Lasten der Lieferfirma gehenden M\u00e4ngel werden so rasch wie m\u00f6glich kostenlos behoben und die entsprechenden Teile ersetzt. Die vom Besteller zus\u00e4tzlich verlangten Betriebskontrollen durch Monteure der Lieferfirma fallen nicht unter die Garantieleis-tungen, sondern werden in Rechnung gestellt.<\/span><\/p>\n<ol start=\"11\">\n<li><b>Anwendbares Recht<\/b><\/li>\n<\/ol>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Die abgeschlossenen Vertr\u00e4ge unterstehen dem schweizerischen Recht.<\/span><\/p>\n<ol start=\"12\">\n<li><b>Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand<\/b><\/li>\n<\/ol>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">F\u00fcr s\u00e4mtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag gilt als Erf\u00fcllungsort der Ort des Sitzes der Lieferfirma. Gerichtsstand f\u00fcr die Beurteilung aller Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz der Lieferfirma.<\/span><br \/>\n<span style=\"font-weight: 400;\">Basel, 21. Oktober 1998<\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die nachstehenden AGB\u2019s sind integrierter Bestandteil unsere Angebotes. 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